Notar
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Ihm sind hoheitliche Befugnisse übertragen. Der Notar ist in erster Linie rechtsgestaltend tätig. Er ist für die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen sowie deren Beurkundung zuständig. Die notarielle Tätigkeit umfasst hierbei im Wesentlichen folgende Bereiche:
Allgemeine Tätigkeit
- Beglaubigung
- Betreuungsvollmacht
- Genehmigungserklärung
- Generalvollmacht
- Patientenverfügung
- Schenkungsvertrag
- Schuldanerkenntnis
- Unterschriftsbeglaubigung
- Vollmacht
- Vorsorgevollmacht
Familien-/Erbrecht
- Berliner Testament
- Ehevertrag
- Erbauseinandersetzung
- Erbausschlagung
- Erbscheinantrag
- Erbvertrag
- Gemeinschaftliches Testament
- Gütertrennung
- Nachlassverzeichnis
- Pflichtteilsregelung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Testament
- Zugewinnausgleich
Gesellschafts-/Vereinsrecht
- Geschäftsanteilübertragung
- Geschäftsführerbestellung
- Gesellschaftsvertrag
- Gründung von Gesellschaften
- Prokura
- Registeranmeldung
- Satzungsänderung
- Unternehmenskaufvertrag
- Unternehmensnachfolgeregelung
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Vereinsgründung
Grundstücks-/Immobilienrecht
- Bauträgervertrag
- Bestellung von Grundschuld und Hypothek
- Bildung von Wohn- und Teileigentum
- Kaufvertrag
- Löschungsantrag
- Schenkung
- Teilflächenverkauf
- Teilungserklärung
- Übertragung und Belastung von Grundstücken
Für diese notariellen Tätigkeiten stehen Ihnen in unserer Kanzlei als Ansprechpartner zur Verfügung:
Werner Kaup
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Uwe Nagel
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Weiterführende Informationen zum Notaramt finden Sie auf den Seiten der Westfälischen Notarkammer unter
oder bei der Bundesnotarkammer unter
Für den Bereich Grundstücks- und Immobilienkauf finden Sie weitergehende ausführliche Informationen unter