Notar

 

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Ihm sind hoheitliche Befugnisse übertragen. Der Notar ist in erster Linie rechtsgestaltend tätig. Er ist für die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen sowie deren Beurkundung zuständig. Die notarielle Tätigkeit umfasst hierbei im Wesentlichen folgende Bereiche:

Allgemeine Tätigkeit

  • Beglaubigung
  • Betreuungsvollmacht
  • Genehmigungserklärung
  • Generalvollmacht
  • Patientenverfügung
  • Schenkungsvertrag
  • Schuldanerkenntnis
  • Unterschriftsbeglaubigung
  • Vollmacht
  • Vorsorgevollmacht

Familien-/Erbrecht

  • Berliner Testament
  • Ehevertrag
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbausschlagung
  • Erbscheinantrag
  • Erbvertrag
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Gütertrennung
  • Nachlassverzeichnis
  • Pflichtteilsregelung
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Testament
  • Zugewinnausgleich

Gesellschafts-/Vereinsrecht

  • Geschäftsanteilübertragung
  • Geschäftsführerbestellung
  • Gesellschaftsvertrag
  • Gründung von Gesellschaften
  • Prokura
  • Registeranmeldung
  • Satzungsänderung
  • Unternehmenskaufvertrag
  • Unternehmensnachfolgeregelung
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Vereinsgründung

Grundstücks-/Immobilienrecht

  • Bauträgervertrag
  • Bestellung von Grundschuld und Hypothek
  • Bildung von Wohn- und Teileigentum
  • Kaufvertrag
  • Löschungsantrag
  • Schenkung
  • Teilflächenverkauf
  • Teilungserklärung
  • Übertragung und Belastung von Grundstücken

Für diese notariellen Tätigkeiten stehen Ihnen in unserer Kanzlei als Ansprechpartner zur Verfügung:

Werner Kaup

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Uwe Nagel

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Weiterführende Informationen zum Notaramt finden Sie auf den Seiten der Westfälischen Notarkammer unter

oder bei der Bundesnotarkammer unter

Für den Bereich Grundstücks- und Immobilienkauf finden Sie weitergehende ausführliche Informationen unter