Fachanwälte

 

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die in einem bestimmten Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen und diese im Rahmen einer Fachanwaltsprüfung nachgewiesen haben. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regional zuständigen Rechtsanwaltskammern verliehen. Vor der Verleihung wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss den Nachweis erbringen, dass er in einem bestimmten Fachgebiet über Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt, die erheblich über die Fähigkeiten und Kenntnisse hinausgehen, die üblicherweise durch die Ausbildung und die praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Darüber hinaus muss sich jeder Fachanwalt einer regelmäßigen Fortbildung unterziehen.

In unserer Kanzlei stehen Fachanwälte für folgende Rechtsgebiete zur Verfügung

 

Arbeitsrecht

Dr. Uwe Nagel
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht