Online-Scheidung
Der Begriff „Online-Scheidung“ ist missverständlich. Eine Scheidung allein über das Internet ist heutzutage noch nicht möglich und auch ohne Rechtsanwalt geht es nicht. Das bedeutet, spätestens beim Scheidungstermin muss man mit einem Anwalt bei Gericht erscheinen, denn für das Verfahren gilt Anwaltszwang und für den Termin regelmäßig Anwesenheitspflicht.
Aber dank Internet & Co. brauchen Sie im Vorfeld nicht mehr unbedingt persönlich mit uns in Kontakt treten. Ihre Zeit ist wertvoll und Sie können sich Gänge zum Rechtsanwalt und damit natürlich Geld sparen. In vielen Fällen lässt sich nämlich (fast) alles mit Fernkommunikationsmittel, wie E-Mail, Telefon, Post oder Telefax, erledigen.
Wir bieten Ihnen an, sämtliche Anträge und Vorbereitungen für Sie und mit Ihnen zu erledigen.
So geht’s:
Sie füllen den nachfolgenden Fragebogen aus.
Nach Erhalt Ihres Fragebogens prüfen wir diesen und teilen Ihnen mit, welche Informationen oder Unterlagen noch benötigt werden. Dies ist in jedem Fall die Heiratsurkunde. Bei minderjährigen Kindern werden deren Abstammungsurkunden benötigt. Haben Sie einen Ehevertrag oder sonstige Folgevereinbarungen, z.B. zum Versorgungsausgleich oder Unterhalt, geschlossen, geben Sie uns bitte eine Kopie herein.
Wir stellen dann den Scheidungsantrag und stehen Ihnen für alle Nachfragen zur Verfügung.
Nachdem wir die Scheidung beantragt haben, wird das Gericht zuerst einen Kostenvorschuss anfordern. Diesen müssen Sie bezahlen, da der Scheidungsantrag erst danach an Ihren Ehepartner zugestellt wird. Sollten Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, helfen wir Ihnen gerne dabei, den erforderlichen Antrag zu stellen. In diesem Fall fällt kein gerichtlicher Kostenvorschuss an.
Im nächsten Schritt werden Sie dann regelmäßig aufgefordert, Angaben für den Versorgungsausgleich zu machen. Hierzu schickt das Gericht einen Fragebogen an uns, den wir an Sie weiterleiten. Darin müssen Sie angeben, welche Rentenansprüche Sie während der Ehezeit erworben haben. Ihr Ehepartner erhält ebenfalls einen solchen Fragebogen. Diese sind ausgefüllt an das Gericht zurückzuschicken.
Dabei ist zu beachten, dass ein Versorgungsausgleich von Gesetz wegen stattfindet und nur in wenigen Fällen ausgeschlossen ist, z.B. durch notarielle Vereinbarung, bei einer Ehezeit unter drei Jahren oder bei Härtefällen.
Hat das Gericht von den Ehepartnern alle notwendigen Informationen für die Scheidung erhalten, wird es einen Scheidungstermin festlegen, an dem beide Parteien persönlich anwesend sein müssen. Der Termin dauert bei einvernehmlicher Scheidung im Idealfall weniger als zehn Minuten.
Wenn die Parteien zusätzlich auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten, verlassen sie den Sitzungssaal als rechtskräftig geschieden.
P.S. Wenn Sie das Formular nicht ausfüllen wollen oder Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich auch persönlich kontaktieren.
Wenn Sie das Formular als ausfüllbares PDF-Dokument herunterladen möchten klicken Sie bitte hier.
Online Formular
Die wichtigsten Unterlagen noch einmal zusammengefasst
- Heiratsurkunde
- Abstammungsurkunden für minderjährige Kinder
- Urkunden zu Folgevereinbarungen
Diese senden Sie uns bitte per Post an:
Anwaltssozietät Dr. Becker
Goldstraße 5
33602 Bielefeld